Rechtsprechung
   BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89, 4 AZR 378/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4927
BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89, 4 AZR 378/89 (https://dejure.org/1989,4927)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1989 - 4 AZR 391/89, 4 AZR 378/89 (https://dejure.org/1989,4927)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 391/89, 4 AZR 378/89 (https://dejure.org/1989,4927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angestellten auf Höhergruppierung und Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c (BAT) - Begriff des Arbeitsvorgangs im Rahmen der Eingruppierung einer Tätigkeit - Neuerfassung und Löschung von Datensätzen und Datengruppen aufgrund der sogenannten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, BAT Anlage 1a
    Eingruppierung: Sachbearbeiterin für Datenpflege in "HEPOLIS"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    Daraus folgert das Landesarbeitsgericht ohne Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze und unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände, daß der von ihm so bezeichnete Arbeitsvorgang "Datenpflege", der 85 v. H. der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, selbständige Leistungen im Tarifsinne (vgl. BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975) erfordert und damit die gesamte Tätigkeit der Klägerin die tariflichen Anforderungen der VergGr.
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    Dabei geht das Landesarbeitsgericht hinsichtlich der geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung (BAG Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975) vom zutreffenden Rechtsbegriff aus und legt bei der Subsumtion im einzelnen dar, daß die von der Klägerin bei ihrer Tätigkeit geforderten Kenntnisse die tariflichen Anforderungen erfüllen.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nrn. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    Auch hinsichtlich des tariflichen Erfordernisses der selbständigen Leistungen geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975) vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es ein selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung eigener geistiger Initiative fordert, wobei leichte geistige Arbeit nicht auszureichen vermag.
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    Da nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts diese jedoch nach dem Arbeitsablauf gleichartig verlaufen und keine Anhaltspunkte für eine unterschiedliche tarifliche Wertigkeit vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975), konnten sie vom Landesarbeitsgericht mit Recht als ein Arbeitsvorgang im Tarifsinne behandelt werden.
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    Diese Beurteilung hält einer revisionsrechtlichen Überprüfung, die bei der Bildung von Arbeitsvorgängen stets geboten ist (vgl. BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975), stand.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    VI b Fallgruppe 4 des Unterabschnitts V bedeutet nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der bei der Tarifauslegung maßgebend mit zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht, daß nur diejenigen Angestellten unter die Ausnahme fallen, die in vollem Umfange die Tätigkeitsmerkmale der VergGrn.
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 29.11.1989 - 4 AZR 391/89
    Diese Beurteilung hält einer revisionsrechtlichen Überprüfung, die bei der Bildung von Arbeitsvorgängen stets geboten ist (vgl. BAGE 29, 364, 370 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975), stand.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

    Geht der Angestellte darüber hinaus selbständig vor, ist seine Tätigkeit Sachbearbeitung, die in die allgemeinen Fallgruppen des Teils I der Anl. 1a zum BAT eingruppiert ist (Fortführung und Ergänzung der BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Datenverarbeitung und - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    V, sondern nach den Tätigkeitsmerkmalen des Allgemeinen Teils der Anlage 1a zum BAT zu bewerten (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245; Beck/Klang/Thiel/Wenneis, Die Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung (BAT), 1985, Rz 316; Leib, Eingruppierung der Angestellten in der Datenverarbeitung, 1984, S. 95).

    Offensichtliche Datenfehler sind z. B. Zahlendreher, Schreibfehler, unmögliche Altersangaben oder Geburtsdaten, falsche Schlüssel- oder Katalogwerte (BAG Urteile vom - jeweils - 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO sowie - 4 AZR 391/89 - ZTR 1990, 245).

    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese (BAT, Stand Februar 1994, Teil II BL, Anm. 186d) allerdings darauf hingewiesen, daß die Urteile vom 29. November 1989 - 4 AZR 378/89 - und - 4 AZR 391/89 - "in der Rechtsanwendung doch um einiges voneinander abweichen" und aus diesem Grund die Revision zugelassen.

    In dieser Abgrenzung liegt kein Widerspruch zu der Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 391/89 - BAGE 63, 292 = AP, aaO. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall zeichnete sich die Tätigkeit der Klägerin durch eine "allumfassende Änderungsberechtigung (Masterfunktion)" aus.

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - 3 Sa 414/13

    Eingruppierung, Arbeitsvorgang, Sachbearbeitung, Sachverhalte bearbeiten,

    Die Einordnung ergibt sich nicht aus der Datenverarbeitung, sondern aus den allgemeinen Kriterien (BAG 29. November 1989 - 4 AZR 391/89 -, Rn. 26).

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des BAG vom 29.11.1989 - 4 AZR 391/89 setzt danach Sachbearbeitung voraus, dass die Tätigkeit des Angestellten "auf andere inhaltliche Veränderungen im Datenbestand" gerichtet ist, als auf die inhaltliche Aufklärung fehlerhafter Daten mit der auftraggebenden Stelle, die Berichtigung offensichtlicher Datenfehler oder die formale Ergänzung von Daten.

    Unter Datenerfassung fällt im Tarifsinne angesichts des ausdrücklichen Hinweises in Anmerkung 19 auf die Entscheidung des BAG vom 29.11.1989 - 4 AZR 391/89 nur eine Tätigkeit, die zu keiner inhaltlichen Veränderung der Daten führt (BAG vom 29.11.1989 - Rz. 25 und 26).Datenverarbeitung erfordert hingegen mehr, nämlich eine Tätigkeit, die zu einer inhaltlichen Veränderung der Daten führt.

    Arbeitsergebnis einer solchen Tätigkeit ist über die Bearbeitung von Daten die Erledigung einer bestimmten fachlichen Aufgabe (BAG vom 29.11.1989, 4 AZR 391/89 - Rz. 23).

  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 8 Sa 492/16

    Eingruppierung; IKK-TV; Tätigkeitsbeispiel; Bearbeiten von Daten;

    Eben solche Abgrenzungsgesichtspunkte hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 AZR 391/89 - juris) entwickelt und ausgeführt, dass die nur die Berichtigung offensichtlicher Datenfehler und die bloß formale Ergänzung von Daten eine Tätigkeit in der Datenerfassung ist, während sich weitergehende Abänderungen des Datenbestands als insoweit höherwertigere Tätigkeit darstellen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht